ドイツの個人旅行・ヨーロッパ随一の高級車リムジンサービス

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Geltungsbereich




  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle von Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina bisher erbrachten Leistungen. Diese finden auch für alle künftigen Inanspruchnahmen unserer Leistungen Anwendung, ohne diese nochmals ausdrücklich zu vereinbaren. Die verbindliche Annahme unserer AGB tritt spätestens ab Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen ein.
  2. Stehen die Geschäftsbedingungen von Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina im Widerspruch des Kunden oder sonstiger Dritter, gehen diese vor, auch dann, wenn über abweichende AGB’s Kenntnis bestand, diesen nicht widersprochen wurde und die Leistung vorbehaltlos erbracht wurde.
    Abweichungen oder Änderungen werden nur dann wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.



§2 Angebot und Vertragsabschluss




  1. Die seitens Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina abgegebenen Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Zur Annahme bedarf es der schriftlichen Bestätigung des Auftrages.  Änderungen unterliegen immer der schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber hat alle bestätigten Daten gegenzuprüfen und aufgefallene Unstimmigkeiten dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
  2. Vertragsgegenstand von Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina ist die Erbringung von Personenbeförderung im Ganzen und die damit verbundenen Dienstleistungen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, wenn die beauftragten Dienstleistungen tatsächlich erbracht wurden.



§3 Leistungserbringung




  1. Alle Dienstleistungen werden ausschließlich mit Chauffeur angeboten. Das Fahrzeug ist bei Fahrtantritt gereingt und befindet sich in einem optisch und technisch einwandfreien Zustand. Das eingesetzte Fahrzeug entspricht den gesetzlichen Vorgaben für Mietwagen zur Personenbeförderung. Steht der angemietete Fahrzeugtyp nicht zur Verfügung, kann Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina einen anderen, vergleichbaren Fahrzeugtyp einsetzen.
    Alle eingesetzten Chauffeure sind im Besitz der erforderlichen Führerscheine, hierunter fällt auch der Personenbeförderungsschein.
  2. Liegen zur Beförderung zwingende Ausschließungsgründe vor, welche eine Gefahr der Sicherheit zur Folge hätten, oder werden Anweisungen des Chauffeurs nicht eingehalten, das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigt, behält sich Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina sich die Ausschließung von Personen vor.



§4 Haftung




  1. Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina nicht zu vertreten hat. Hierunter ist zu verstehen: Höhere Gewalt durch Witterungsbedingungen, technische Störungen und Pannen am Fahrzeug, gesetzliche Vorschriften oder auch Streiks. Der Haftungsauschluss trifft auch zu, wenn die vorgenannten Gründe bei zur Auftragserfüllung notwendigen Partnerunternehmen auftreten. Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina wird den Kunden über derartige Umstände nach Kenntniserlangung umgehend informieren.
  2. Der Kunde hat sich während der Fahrt so zu verhalten, dass insbesondere die eigene Sicherheit und die unseres Chauffeurs nicht gefährdet wird. Das Fahrzeug ist sorgsam zu behandeln und es sind die technischen Anweisungen bei der Benutzung zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich aus Gründen der Verkehrssicherheit, den Anweisungen des Chauffeurs zu folgen. Wird auf die Anweisungen nicht reagiert oder es erfolgt ein nicht vertragsmäßiger Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug, liegt die Berechtigung zur sofortigen Kündigung des Vertrages vor, ohne dass es einer weiteren Mitteilung bedarf. In diesem Fall ist Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina berechtigt, die Leistung für den gesamten Auftrag in Rechnung zu stellen. Etwaige Schäden am Fahrzeug oder sonstige Beschädigungen sind vom Kunden oder vom Auftraggeber zu ersetzen. Sind Kunde und Auftraggeber nicht identisch, haften diese als Gesamtschuldner auch dann, wenn beim Auftragsgeber kein Verschulden vorliegt. Sollte das Fahrzeug grob oder fahrlässig verunreinigt werden, wird die Reinigung hierfür gesondert in Rechnung gestellt. Dem Auftragsgeber steht es frei, einen Nachweis zu erbringen, dass der tatsächlich vorliegende Schaden geringer ist.



§5 Preise




  1. Sofern die Vertragsparteien nichts Gegenteiliges in Textform vereinbart haben, gelten die Preise von Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina gemäß Preisliste, die angefordert werden kann. Ausnahmen bestehen durch Pauschalvereinbarungen, bzw. Individualangebote. Die Gültigkeit der abgegebenen Angebote sind auf 7 Tage befristet. Zusatzleistungen werden, wenn nicht gesondert vereinbart, separat in Rechnung gestellt. Hierunter fallen Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren, Hotelkosten und alle in Vorlage gegebenen Auslagen, welche im Preis nicht enthalten sind und im zusammenhang der Dienstleistung vom Kunden oder vomn den beförderten personen in Auftrag gegeben werden.



§6 Zahlungsbedingungen




  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Geldeingang. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug auf das auf der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Eine Barzahlung im Fahrzeug ist auch möglich. Bei Neukunden werden generell vor Auftragsbestätigung Kreditkartendetails verlangt. Akzeptiert werden Visa und MasterCard. Die Zahlung gilt ab dem Zeitpunkt als erfüllt, wenn Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina über den Rechnungsbetrag verfügen kann.
  2. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden nach Ablauf der Zahlungsfrist, die zu diesem Zeitpunkt banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite berechnet. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nach, oder besteht der Anlass, welcher die Kreditwürdigkeit in Frage stellt, ist Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina berechtigt, die Gesamtschuld fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ist die Kreditwürdigkeit in Frage gestellt, kann Taketo Matsumoto Mietwagenunternehmen von allen Verträgen zurücktreten.



§7 Stornierungen




  1. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, oder sollten die beauftragten Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, unabhängig eines Nichtverschuldens durch den Autraggeber, ist Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina berechtigt, für die zur Erfüllung des Auftrages bereits getroffenen Planungen und Tätigkeiten angemessen in Rechnung zu stellen. Diese Aufwandsentschädigung kann pauschaliert werden und wird sich zugunsten des Auftraggebers, je nach Auftragsart und Auftragsumfang, auf einen angemessenen Betrag beschränken.
  2. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgeblich ist der Stornierungseingang. Wird die Leistung ohne schriftliche Stornierung durch den Auftraggeber nicht in Anspruch genommen, so ist der volle Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.
  3. Bei Stornierung berechnet Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina folgenden Anteil des vereinbarten Betrages:
    10 Tage vor Fahrtantritt:              25%
    7 Tage vor Fahrtantritt:                50%
    3 Tage vor Fahrtantritt:                100%



§8 Textform




  1. Alle Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform, d.h. schriftlich, per E-Mail oder per Fax. Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, wenn die Textformklausel zuvor unter Einhaltung der Textform aufgehoben wurde.



§9 Gerichtsstand




  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für alle vorausgegangenen Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der Firma Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist ausschließlich der Gerichtsstand des für den Geschäftssitz von Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina zuständigen Gerichts. Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht des Geschäftssitzes von Taketo Matsumoto Mietwagenunternehmen vereinbart. Matsumoto Travel Consultant Inh. Yuki Nishina ist nach eigener Wahl auch berechtigt, als Gerichtsstand den für das zuständige Gericht des Vertragspartners zu wählen.



§10 Salvatorische Klausel




  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. Undurchführbaren Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt, sofern hierdurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche soll gelten, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

Customers' Voice

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